Geschäftsordnung des Vereins „Gastlichkeit in Südtirol – Ospitalità Sudtirolese“
(genehmigt vom Vereinsausschuss mit Beschluss am 15.02.2017)
Einbringung von Tagesordnungspunkten
Mitglieder der Mitgliederversammlung und des Ausschusses haben die Möglichkeit, für Sitzungen/Versammlungen der jeweiligen Gremien, denen sie angehören, zusätzliche Tagesordnungspunkte einzubringen. Die zusätzlichen Tagesordnungspunkte müssen spätestens 72 Stunden vor Sitzungsbeginn schriftlich (oder per E-Mail) bei der/beim Einberufenden einlangen. Das betreffende Gremium entscheidet zu Beginn der Sitzung/Versammlung, ob der Antrag um Aufnahme von zusätzlichen Tagesordnungspunkten angenommen wird oder nicht. Die/der Vorsitzende hat das Recht, zu Beginn einer Sitzung/Versammlung weitere Tagesordnungspunkte vorzuschlagen. Diese werden behandelt, wenn sich die Mehrheit der Anwesenden für die Behandlung ausspricht.
Wahl des Ausschusses
Für die Wahl des Ausschusses werden zwei getrennte Kandidatenlisten erstellt. Eine Liste umfasst Vereinsmitglieder, die Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und HGV-Mitglieder sind (darunter fallen auch von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber beauftragte mitarbeitende Familienmitglieder, Gesellschafterinnen und Gesellschafter, sowie leitende Angestellte), die andere Liste umfasst hingegen die restlichen Vereinsmitglieder, die sich zur Kandidatur bereit erklärt haben. Vier Ausschussmitglieder werden von der ersten Kandidatenliste gewählt, weitere vier Ausschussmitglieder von der zweiten. Verfällt ein Ausschussmitglied, so rückt die/der Nächstgewählte nach, welche/r auf der Liste der/des Verfallenen kandidiert hatte. Falls es auf der entsprechenden Liste keine/n Nichtgewählten gibt, kooptiert der Ausschuss ein Vereinsmitglied, das die Voraussetzungen für eine Kandidatur auf der entsprechenden Liste erfüllt, in den Ausschuss.